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   OLG Frankfurt, 02.04.2007 - 8 U 279/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5736
OLG Frankfurt, 02.04.2007 - 8 U 279/06 (https://dejure.org/2007,5736)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.04.2007 - 8 U 279/06 (https://dejure.org/2007,5736)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. April 2007 - 8 U 279/06 (https://dejure.org/2007,5736)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 631
    Zur Deutung eines Schreibens als Vertragsangebot nach dem objektiven Empfängerhorizont

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    IT-Recht - Wann liegt Angebot zur Aufnahme in Internet-Verzeichnis vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beurteilung des Vorliegens eines Angebots zur kostenpflichtigen Aufnahme in ein Internet-Verzeichnis aus der Sicht des Empfängerhorizonts; Vertragsschluss bei Anbietung eines kostenfreien Grundeintrags; Verstoß gegen die guten Sitten durch einen Inseratvertrag

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kostenpflichtige Aufnahme in ein Internet-Verzeichnis

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kostenpflichtige Aufnahme in ein Internet-Verzeichnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2007, 536
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 245/86

    Anfechtung wegen Ausnutzung einer seelischen Zwangslage; Sittenwidrigkeit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2007 - 8 U 279/06
    Diese Vorschrift greift neben der Spezialregelung in § 123 BGB nur dann ein, wenn neben der arglistigen Täuschung weitere besondere Umstände vorliegen, die dem Geschäft den Gesamtcharakter der Sittenwidrigkeit geben (BGH NJW 1988, 2599; BGH NJW 1997, 254).
  • BGH, 02.02.1990 - V ZR 266/88

    Bestätigung eines Rechtsgeschäfts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2007 - 8 U 279/06
    Dafür genügt ein Verhalten, das den Willen offenbart, ungeachtet des Anfechtungsgrundes das Rechtsgeschäft gelten zu lassen (BGH MDR 1990, 527).
  • BGH, 24.10.1996 - IX ZR 4/96

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Entziehung des Mandats

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2007 - 8 U 279/06
    Diese Vorschrift greift neben der Spezialregelung in § 123 BGB nur dann ein, wenn neben der arglistigen Täuschung weitere besondere Umstände vorliegen, die dem Geschäft den Gesamtcharakter der Sittenwidrigkeit geben (BGH NJW 1988, 2599; BGH NJW 1997, 254).
  • LG Bad Kreuznach, 01.03.2017 - 1 S 84/16

    Internet-Werbevertrag: Vertragliche Einordnung; Bestimmtheit des Vertrags

    Die Einordnung eines solchen Vertrages als Werkvertrag entspreche der gängigen Rechtsprechung (Urteil des OLG Köln vom 23.07.2010, Az.: I - 19 U 3/10; Urteil des OLG Frankfurt vom 02.04.2007, Az.: 8 U 279/06 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 31.07.2008 - 6 U 61/08

    Zur Irreführung auf den Abschluss eines Insertionsvertrages gerichteten

    Der Hinweisbeschluss (§ 522 II ZPO) des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 2.4.2007 - 8 U 279/06 - rechtfertigt aus den im Senatsbeschluss vom 7.11.2007 (vorletzter Absatz der vorstehend wiedergegebenen Gründe) bereits dargelegten Gründen ebenfalls keine abweichende Beurteilung.
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